6. August 2025
Die EU-Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (Toy Safety Regulation, TSR) wird in Kürze in Kraft treten und einen solideren Rechtsrahmen für Spielzeug mit sich bringen. Die Verordnung wird die aktuelle Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug ersetzen. Bei einer 2018 durchgeführten Bewertung der Richtlinie durch die Europäische Kommission wurden mehrere Schwachstellen bei der praktischen Anwendung festgestellt, die mit der TSR behoben werden sollen.
Die neue Verordnung konzentriert sich auf die Verringerung des Risikos durch schädliche Chemikalien, die Verringerung der Verfügbarkeit von unsicherem Spielzeug, das in der EU sowohl online als auch über traditionelle Kanäle verkauft wird, die Angleichung der Bedingungen für den Verkauf von Spielzeug, unabhängig davon, ob es in der EU hergestellt oder importiert wird, und die Gewährleistung des freien Verkehrs von Spielzeug im EU-Binnenmarkt.
Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen
Die TSR geht auf schädliche Chemikalien ein, indem sie den Kreis der verbotenen Stoffe erweitert und die Verwendung von Chemikalien, die das Atmungssystem beeinträchtigen, sowie von Stoffen mit endokriner Wirkung und solchen, die für die Haut und andere Organe giftig sind, einschließt. Dies gilt zusätzlich zu den bestehenden Beschränkungen für die Verwendung von krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen in Spielzeug. Die Verordnung verbietet auch die Verwendung gefährlicher Bisphenole und Per- und Polyfluoralkyl-Stoffe (PFAS) in Spielzeug, außer in unzugänglichen elektronischen Teilen, wo diese Stoffe unbedingt erforderlich sind.
Weitere Änderungen sehen vor, dass die Hersteller eine Sicherheitsbewertung aller potenziellen Gefahren eines Spielzeugs durchführen müssen, einschließlich chemischer, physikalischer, mechanischer und elektrischer Gefahren. Die Bewertung muss auch die Entflammbarkeit, die Hygiene und die Radioaktivität eines Spielzeugs prüfen und spezielle Schwachstellen für Kinder berücksichtigen. So weist das EU-Parlament darauf hin, dass die Hersteller in einigen Fällen sicherstellen müssen, dass digitales Spielzeug keine Gefahr für die psychische Gesundheit von Kindern darstellt.
Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass alle Spielzeuge mit einem digitalen Produktpass (DPP) versehen sein müssen. Dies soll die Rückverfolgbarkeit von Spielzeug verbessern und Zollkontrollen einfacher und effizienter machen. Außerdem können die Kunden über den DPP leicht auf relevante Sicherheitsinformationen und Warnhinweise zugreifen.
Schließlich werden in der TSR die Anforderungen für Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure und Einzelhändler präzisiert. Wichtig ist, dass der Text speziell auf die Verpflichtungen für Online-Marktplätze eingeht, "um deren wachsende Rolle beim Verkauf und der Werbung für Spielzeug zu berücksichtigen". Dazu gehört die Anforderung, dass Online-Marktplätze ihre Plattformen so gestalten müssen, dass Verkäufer die CE-Kennzeichnung, Sicherheitswarnungen und einen Link zum Produktdatenblatt anzeigen können.
Blick nach vorn
Anders als die vorherige Richtlinie gilt die neue Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wird nicht von Staat zu Staat ausgelegt. Dies wird dazu beitragen, Lücken bei der Durchsetzung zu beseitigen und die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern, kann aber auch einige Änderungen des nationalen Rechts erfordern, wenn die Mitgliedstaaten die Änderungen übernehmen. Die Mitgliedstaaten und Unternehmen haben nach dem Inkrafttreten der TSR 54 Monate Zeit, um die Bestimmungen einzuhalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verordnung mit anderen wichtigen Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit abgestimmt ist, darunter die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), die Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (ESPR) und das Gesetz über digitale Dienste. Auch wenn es einige Überschneidungen bei den Anforderungen gibt, wie z. B. die Verwendung eines Produktdatenblatts für alle Produkte, legen diese verschiedenen Verordnungen Herstellern und Einzelhändlern immer mehr Verantwortung auf, die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten.
Trotz der mehrjährigen Übergangsfrist sollten Spielzeugunternehmen bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, um sicherzustellen, dass sie genügend Zeit haben, um die notwendigen Änderungen an ihren Abläufen und Verfahren vorzunehmen. Die Aufsichtsbehörden haben in der Vergangenheit Spielzeug und andere Produkte, die für Kinder vermarktet werden, sehr genau unter die Lupe genommen, und dieser Trend wird sich mit der strengen Durchsetzung der TSR und ihrer Bestimmungen wahrscheinlich fortsetzen.
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