Juli 25, 2025
Im April 2025 trat das Gesetz über digitale Märkte, Wettbewerb und Verbraucher (Digital Markets, Competition and Consumers Act, DMCCA) in Kraft, das die Durchsetzungsbefugnisse der britischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (Competition and Market Authority, CMA) erheblich ausweitet und das Risiko einer behördlichen Überprüfung für Unternehmen erhöht. Die CMA hat eine Reihe von Leitfäden veröffentlicht, die Unternehmen dabei helfen sollen, zu verstehen, wie der DMCCA durchgesetzt werden wird und welche neuen Anforderungen sie erfüllen müssen.
Wie wir bereits in früheren Blogs erwähnt haben, wird mit dem DMCCA ein neues administratives Durchsetzungsmodell eingeführt, das der CMA die Befugnis verleiht, mutmaßliche Verstöße gegen das Verbraucherrecht zu untersuchen und entsprechende Mitteilungen an Unternehmen zu richten, die sie für rechtswidrig hält. Darüber hinaus kann die Behörde Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen, wenn dieses die einschlägigen Gesetze nicht einhält. Zuvor war die Agentur bei der Festsetzung von Geldstrafen auf die Gerichte angewiesen und konnte keine Bußgelder direkt verhängen.
Im März veröffentlichte die CMA ihre endgültigen Leitlinien, in denen sie darlegt, wie sie die ihr durch die neue Verordnung eingeräumten erweiterten direkten Durchsetzungsbefugnisse für Verbraucher nutzen wird. Die Behörde veröffentlichte auch einen kurzen Leitfaden für Unternehmen und Anwälte, in dem definiert wird, welche Aktivitäten sie als unfair gegenüber den Verbrauchern ansieht, wie z. B. irreführende Werbeaussagen, gefälschte Bewertungen und Druckmittel. Die Veröffentlichung ergänzt die endgültigen Leitlinien der CMA und gibt einen Einblick in die Prioritäten der Behörde.
Einzelheiten zu den endgültigen Leitlinien zur direkten Durchsetzung der Verbraucherrechte
Die Leitlinien der CMA vom März zu ihren erweiterten Durchsetzungsbefugnissen entsprechen im Großen und Ganzen der früheren Version, die sie im Juli 2024 veröffentlicht hat. In der endgültigen Fassung werden die vier Phasen des direkten Durchsetzungsverfahrens für Verbraucher beibehalten: vor der Markteinführung, Untersuchung, endgültige Entscheidung und nach der Entscheidung.
Nach einer förmlichen Untersuchung kann die CMA eine vorläufige Vertragsverletzungsmitteilung (Provisional Infringement Notice, PIN) erlassen, wenn sie der Meinung ist, dass ein Unternehmen gegen das Verbraucherrecht verstoßen hat. Das Unternehmen hat dann die Möglichkeit, schriftlich und mündlich zu reagieren. Im Entwurf des Leitfadens wurde den Unternehmen eine Frist von 20 bis 30 Arbeitstagen eingeräumt, um zu antworten. Während des Konsultationsverfahrens äußerten die Beteiligten Bedenken gegen diesen begrenzten Zeitrahmen. In der endgültigen Fassung des Leitfadens wurde der Zeitrahmen auf 20 bis 40 Arbeitstage verlängert, unter bestimmten Umständen auch länger.
Der Entwurf der Leitlinien sah außerdem vor, dass nur die untersuchten Unternehmen und ihre Rechtsberater an mündlichen Anhörungen teilnehmen durften. Während des Konsultationsverfahrens äußerten die Interessengruppen auch gegen diese Bestimmung Bedenken. In der endgültigen Fassung des Leitfadens können nun auch andere Berater, z. B. Sachverständige, an mündlichen Anhörungen teilnehmen.
Darüber hinaus enthält der endgültige Leitfaden mehrere weitere Szenarien zur Veranschaulichung wichtiger Prozesse, wie z. B. die Berechnung von Geldstrafen. Es werden Beispiele für die Berechnung von Strafen in vier Kategorien und Einstufungen von "Hoch A" bis "Niedrig D" je nach potenziellem Schaden und Grad des Verschuldens gegeben.
Blick nach vorn
Die CMA hat stets erklärt, dass sie beabsichtigt, ihr erweitertes Durchsetzungsverfahren energisch anzuwenden. Diese Haltung hat sich mit dem Inkrafttreten des DMCCA nicht geändert.
In ihrer Strategie 2025 wies die britische Regierung die CMA an, "ihr Instrumentarium, einschließlich ihrer künftigen direkten Durchsetzungsbefugnisse für Verbraucher im Rahmen des DMCCA, zu nutzen, um gegebenenfalls die Wirtschaft durch die Förderung des Vertrauens der Verbraucher zu stärken und gleichzeitig schlechte Unternehmenspraktiken zu unterbinden".
Da sich sowohl die Regierung als auch die CMA in Bezug auf die Nutzung ihrer direkten Durchsetzungsbefugnisse für Verbraucher einig sind, sollten sich die Unternehmen auf eine strengere Prüfung ihrer Praktiken und eine aggressivere Durchsetzung einstellen. Sie sollten ihr potenzielles Risiko im Lichte der Position der Regulierungsbehörden bewerten und Maßnahmen ergreifen, um jegliche Gefahr für ihren Betrieb zu mindern.
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