Juli 25, 2025
Die Europäische Kommission hat einen Fünf-Jahres-Arbeitsplan zur weiteren Umsetzung der Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) und der Verordnung über die Energiekennzeichnung veröffentlicht. Die ESPR wurde im Juli 2024 verabschiedet, um die Kreislaufwirtschaft zu verbessern und unnötigen Abfall zu reduzieren. Sie schafft einen Rahmen, der es den Gesetzgebern ermöglicht, Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Produktgruppen festzulegen, wobei besonders umweltschädliche Produkte Vorrang haben.
Im jüngsten Arbeitsplan werden die Produktkategorien mit den größten Auswirkungen genannt, die als erste die Ökodesign- und Energiekennzeichnungsanforderungen erfüllen müssen. Dazu gehören Vorgaben für verschiedene Schlüsselbereiche wie Produkthaltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit und Reparierbarkeit, das Vorhandensein chemischer Stoffe, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien behindern, Energie- und Ressourceneffizienz, die Verwendung recycelter Inhalte sowie Kohlenstoff- und Umweltfußabdrücke.
Die Kommission stellt fest, dass ihr Arbeitsplan, der die Jahre 2025 bis 2030 abdeckt, "nachhaltige, reparierbare, kreislauffähige und energieeffiziente Produkte in ganz Europa fördern wird". Er steht auch im Einklang mit dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, der darauf abzielt, die Wettbewerbslücke der EU auf der globalen Bühne zu schließen.
Einzelheiten des Plans
Stahl und Aluminium, Möbel, Reifen, Matratzen und Textilien, insbesondere Bekleidung, gehören zu den vorrangigen Produktgruppen in der Strategie der Kommission. Diese erste Liste von Produkten wurde auf der Grundlage eines umfassenden Prozesses mit einer Vielzahl von Interessengruppen und Mitgliedstaaten sowie einer gründlichen technischen Analyse und eines eingehenden Konsultationsprozesses ausgewählt. Der Entwurf des Arbeitsplans enthielt ursprünglich auch Chemikalien, Kunststoffe und Schuhe, aber diese Produkte wurden vor der Veröffentlichung des endgültigen Plans gestrichen.
Nach Ansicht der Kommission werden durch harmonisierte Anforderungen an die Produktnachhaltigkeit auf EU-Ebene mehrere wichtige Ziele erreicht, unter anderem:
- Verstärkung des EU-Binnenmarktes
- Verhinderung von Handelshemmnissen
- Gleiche Bedingungen für die Tätigkeit in der EU und die Einfuhr in die EU
- Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Einhaltung der EU- und mitgliedstaatsspezifischen Vorschriften
- Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die nachhaltige Produkte anbieten
Im Mittelpunkt der neuen Anforderungen stehen zwei Faktoren. Der erste ist die Produktleistung, die eine Mindesthaltbarkeit, ein Mindestmaß an Energie- und Ressourceneffizienz, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder einen Mindestanteil an recyceltem Material für ein Produkt umfassen kann.
Der zweite Faktor ist die Produktinformation, insbesondere in Bezug auf die wichtigsten Produktmerkmale wie Kohlenstoff- und Umweltbilanz. Diese Informationen werden entweder über einen digitalen Produktpass (DPP) oder über das Europäische Produktregister für Energiekennzeichnung (EPREL) für Produkte mit einem Energieetikett zur Verfügung gestellt.
Blick nach vorn
Die Kommission plant, die Anforderungen an das Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung in delegierten Rechtsakten festzulegen, entweder für jedes einzelne Produkt oder für Gruppen ähnlicher Produkte. Diesen Rechtsakten wird ein gründlicher Prozess zugrunde liegen, der vorbereitende Studien und Folgenabschätzungen sowie Beiträge von Interessengruppen über das Ökodesign-Forum und andere Wege umfasst.
Hersteller, die im Arbeitsplan der Kommission aufgeführte Produkte herstellen, sollten die Entwicklung der delegierten Rechtsakte aufmerksam verfolgen und sich in den Prozess der Interessengruppen einbringen, um sicherzustellen, dass die Stimme der Industrie gehört wird. Sie sollten sich auch auf strengere Anforderungen an das Ökodesign und die Energiekennzeichnung vorbereiten. Branchenübergreifend sollten sich die Unternehmen darauf einstellen, dass die EU-Gesetzgeber ihren Schwerpunkt weiterhin auf Nachhaltigkeit legen und neue Vorschriften im Sinne einer Kreislaufwirtschaft und zur Förderung des Wirtschaftswachstums vorantreiben werden.
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