FACHPARTNER

Unsere erfahrenen Berater bieten seit zwanzig Jahren genaue Bewertungen und einen Service an, dem Sie vertrauen können. Jetzt sind wir eine Partnerschaft mit Aviva eingegangen, um Ihnen einen noch besseren Service zu bieten.


Seit 1998 haben wir unseren marktführenden Wertermittlungsservice weiterentwickelt. Wir bieten einen von Sachverständigen geleiteten Ansatz, der sich auf die Bewertung der Wiederherstellung von Gebäuden für Versicherungszwecke spezialisiert hat und eine nationale Abdeckung bietet.

Wir bieten Ihnen den Vorteil unserer umfassenden Erfahrung mit allen Immobilientypen. Unsere Wertgutachter sind erfahrene Sachverständige mit detaillierten Kenntnissen der Umbaukosten.


Wem nützt eine Bewertung?

Eine Bewertung hilft dem Versicherungsnehmer und dem Makler.

Als Makler ist dies ein Mehrwert für Ihre Kunden und kann Ihnen helfen, Ihre Verpflichtungen gegenüber der FCA und dem Insurance Act 2015 zu erfüllen.

Als Versicherungsnehmer profitieren Sie von der Sicherheit, dass Sie den richtigen Versicherungsschutz haben. Wir bieten eine umfassende, gründliche Bewertung, die Kosten/Faktoren enthalten kann, die Sie möglicherweise nicht berücksichtigt haben, wie z. B.: Abriss- und Schuttkosten, gesetzliche Vorschriften/Bauvorschriften und ein Zuschuss für Honorare für die Wiederherstellung von Gebäuden.

Wie veranlasse ich eine Bewertung?

Wie geht es weiter?

Sie erhalten von uns ein unverbindliches schriftliches Angebot mit unseren Standardbedingungen und einem Anweisungsschreiben, das der Kunde unterschreiben muss. Sobald wir das vom Kunden unterzeichnete Schreiben erhalten haben, weisen wir einen unserer Sachverständigen für die Bewertung zu.

Der Sachverständige wird innerhalb von 48 Stunden einen Termin mit dem Kunden vereinbaren und von dort aus die Wertermittlung durchführen und einen umfassenden Bericht erstellen. Der vollständige Bericht wird dem Kunden nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt. Der Makler oder der Kunde muss sich dann mit dem Versicherer in Verbindung setzen, um die Versicherungssumme zu ändern, falls erforderlich.