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Von Mark Buckingham, Berater für internationale Produktrückrufe

Anfang Septemberhatdas Europäische Parlamenteinen Vorschlagzur Überarbeitung derAbfallrahmenrichtliniegebilligt. Mit den Änderungen wird eine verbindliche erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien eingeführt und es werden verbindliche Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen festgelegt. Dies folgt einem branchenübergreifenden Trend, bei dem die Regulierungsbehörden die Verantwortung der Hersteller aufden gesamten Produktlebenszyklus ausweiten. 

Wichtige Maßnahmen

Von besonderer Bedeutung für die Textilindustrie ist, dass die überarbeitete Richtlinie harmonisierte Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilhersteller und Modemarken festlegt. Dazu gehört die Entrichtung einer vorgeschriebenen Gebühr zur Finanzierung der Abfallsammlung, -sortierung und des Recyclings. Die Höhe der Gebühr richtet sich danach, wie kreislaufwirtschaftlich und nachhaltig das Design der Produkte eines Unternehmens ist.Das Parlament wies ausdrücklich darauf hin, dass „die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der finanziellen Beiträge zu den EPR-Systemen auch die Praktiken der ‚Ultra-Fast-Fashion‘ und der ‚Fast Fashion‘ berücksichtigen sollten“.

Die EPR-Vorschriften gelten für alle Hersteller, die Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, unabhängig davon, wo sie ansässig sind. Auch Online-Händler fallen in den Anwendungsbereich der neuen Regelung. Da es sich bei der Rechtsvorschrift um eine Richtlinie handelt, wird jeder Mitgliedstaat diese in nationales Recht umsetzen und eigene nationale EPR-Systeme für Textilien einrichten. Dies wird voraussichtlich zu einer Vielzahl unterschiedlicher Anforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten führen, was für Textilhersteller eine Herausforderung bei der Einhaltung der Vorschriften darstellt. 

Zu den von der erweiterten Richtlinie betroffenen Produktkategorien gehören Bekleidung, Schuhe, Accessoires, Heimtextilien, Vorhänge und möglicherweise auch Matratzen, wie von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt. 

Mit der aktualisierten Rechtsvorschrift werden zudem verbindliche Ziele zur Verringerung der Lebensmittelabfälle eingeführt, die von den Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2030 erreicht werden müssen. Dazu gehören Vorgaben zur Reduzierung von Abfällen aus der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung um 10 % im Vergleich zu den Werten der Jahre 2021–2023. Der Einzelhandel, Restaurants, Gastronomiebetriebe und Haushalte haben das Ziel, die Lebensmittelabfälle pro Kopf um 30 % zu reduzieren. Jeder Mitgliedstaat muss zudem Wirtschaftsakteure identifizieren, die eine wesentliche Rolle bei der Entstehung von Lebensmittelabfällen spielen. Diese Akteure müssen Maßnahmen ergreifen, um die Spende von unverkauften Lebensmitteln, die für den menschlichen Verzehr unbedenklich sind, zu erleichtern. 

Auswirkungen auf die Wirtschaft

Die überarbeitete Richtlinie trat am 16. Oktober 2025 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben ab diesem Zeitpunkt 20 Monate Zeit, ihre EPR-Systeme für Textilien umzusetzen. Unternehmen sollten davon ausgehen, dass die neuen Systeme bis 2028 EU-weit eingeführt sein werden. 

Wie wir bereits in unseren letzten Blogbeiträgen erwähnt haben, hat die EU umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Regulierung im Hinblick auf eine Kreislaufwirtschaft voranzutreiben. Im Juli veröffentlichte die Europäische Kommission einenFünfjahres-Arbeitsplanzur weiteren Umsetzung derVerordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte(ESPR) undder Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung. In diesem Arbeitsplan wurden die Kategorien mit hoher Auswirkung identifiziert, in denen die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung und die Energieverbrauchskennzeichnung als Erstes umgesetzt werden müssen.Darüber hinaus legte die EUim September einen Vorschlag für eine Verordnung über Altfahrzeuge (ELV)vor, die darauf abzielt, den Automobilsektor nachhaltiger zu gestalten. 

Angesichts dieser sich abzeichnenden erweiterten Verpflichtungen sollten Unternehmen damit beginnen, ihre Produkte zu überprüfen, um festzustellen, ob es Möglichkeiten gibt, diese nachhaltiger zu gestalten oder ihre Recyclingfähigkeit zu verbessern. Hersteller müssen für Produkte, die schwerer zu recyceln sind oder eine größere Umweltbelastung verursachen, höhere Gebühren entrichten. Diese Waren könnten zudem einer strengeren Kontrolle durch die nationalen Behörden unterliegen.

Da die Aufsichtsbehörden die Hersteller weiterhin für weitere Aspekte des Produktlebenszyklus in die Verantwortung nehmen, ist es nach wie vor von entscheidender Bedeutung, über einen umfassenden und erprobten Rückrufplan sowie über schnelle Reaktionsmöglichkeiten für Krisen im Markt zu verfügen. Jedes Ereignis kann für ein Unternehmen katastrophale Folgen haben, doch eine angemessene Vorbereitung und die Fähigkeit, schnell zu reagieren, können die Auswirkungen einer solchen Situation abmildern. 

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