18. September 2025
Die Behörden der Europäischen Union haben einen Vorschlag für eine Verordnung über Altfahrzeuge (ELV) vorgelegt, die darauf abzielt, den Automobilsektor nachhaltiger zu gestalten. Die Verordnung würde die bestehendeELV-Richtlinieersetzen und neue Verpflichtungen einführen, die alle Aspekte eines Fahrzeugs abdecken – von der Konstruktion über das Inverkehrbringen bis hin zur endgültigen Entsorgung am Ende der Lebensdauer.
Die vorgeschlagene Altfahrzeugverordnung markiert die jüngste Entwicklung im Trend zu einer strengeren Durchsetzung der Vorschriften für Altfahrzeuge. Anfang dieses Jahres verhängte die Europäische Kommission – gemeinsam mit der britischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (CMA) – Geldbußen gegen eine Gruppe von Fahrzeugherstellern und Branchenverbänden wegen der Bildung eines Kartells im Zusammenhang mit dem Recycling von Altfahrzeugen. Die Gruppe hatte untereinander vereinbart, die Drittunternehmen nicht zu bezahlen, die für das Recycling von Altfahrzeugen zuständig waren, das die Automobilhersteller den Verbrauchern als kostenlose Dienstleistung anbieten müssen. Die Unternehmen erklärten sich gemeinsam bereit, Geldbußen in Höhe von rund 458 Millionen Euro von der Kommission und mehr als 77 Millionen Pfund von der CMA zu zahlen.
Wesentliche Einzelheiten des Vorschlags
Der von der Kommission vorgeschlagene Rechtsaktzielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft im Automobilbereich zu verbessern. Er würde vorschreiben, dass Neufahrzeuge so konstruiert werden müssen, dass autorisierte Behandlungsanlagen möglichst viele Teile und Komponenten leicht ausbauen können, um diese zu ersetzen, wiederzuverwenden, zu rezyklieren, wiederaufzuarbeiten oder zu renovieren.
Die Verordnung würde ein verbindliches Ziel für recycelten Kunststoff festlegen, wonach mindestens 25 % des bei der Herstellung eines Fahrzeugs verwendeten Kunststoffs aus dem Recycling stammen müssen. Zudem müssten 25 % dieses Materials aus recycelten Altfahrzeugen stammen. Die vorgeschlagene Altfahrzeugverordnung zielt außerdem darauf ab, durch strengere Vorschriften für das Recycling und die Wiederverwendung sowie durch Anreize für den Verkauf von Ersatzteilen mehr und qualitativ hochwertigere Rohstoffe, darunter kritische Rohstoffe, Kunststoffe, Stahl und Aluminium, zurückzugewinnen. Sie lässt Spielraum für die Festlegung verbindlicher Recyclingziele für diese Rohstoffe, ähnlich den Zielen, die für recycelten Kunststoff festgelegt wurden.
Wie die jüngsten Durchsetzungsmaßnahmen zeigen, haben die EU-Behörden ein großes Interesse daran, sicherzustellen, dass die Hersteller die Vorschriften zum Recycling von Altfahrzeugen einhalten. Außerdem wollen sie diese Anforderungen für den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs verschärfen.
Demnach würde der Vorschlag der Kommission Vorschriften festlegen, um eine angemessene Finanzierung der vorgeschriebenen Aufbereitungsmaßnahmen für Altfahrzeuge sicherzustellen und den Recyclingbetrieben Anreize zur Qualitätsverbesserung zu bieten. Außerdem würde er mehr Kontrollen, die Interoperabilität der nationalen Fahrzeugregistrierungssysteme und eine bessere Unterscheidung zwischen Gebrauchtfahrzeugen und Altfahrzeugen sowie ein Exportverbot für nicht verkehrstaugliche Gebrauchtfahrzeuge vorsehen. Diese Maßnahmen sind Teil der Bemühungen, zu verhindern, dass Fahrzeuge „verschwinden“, obwohl sie eigentlich dem Recycling zugeführt werden sollten.
Insbesondere würde die ELV-Verordnung nicht nur Pkw und Transporter, sondern auch weitere Fahrzeugtypen erfassen – im Laufe der Zeit würden die Anforderungen auf neue Kategorien wie Motorräder, Lkw und Busse ausgeweitet werden.
Der Europäische Rathatim Juniseinen Verhandlungsstandpunkt festgelegt, der mehrere Änderungen zur Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung enthält. Dazu gehört die Einbeziehung von schweren Lastkraftwagen sowie von zwei- und dreirädrigen Motorrädern und Vierradfahrzeugen in den Geltungsbereich der Verordnung. Darüber hinaus empfahl der Rat einen stufenweisen Ansatz für die Vorgabe eines Recyclinganteils von 25 % bei Kunststoffen, sodass diese Anforderung erst 10 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung gelten soll.
Die übrigen Änderungen des Rates zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Dokumentation zur Unterscheidung zwischen Gebrauchtfahrzeugen und Altfahrzeugen zu verbessern und die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Sammlung und Verwertung zu präzisieren.
Ein Blick in die Zukunft
Das Europäische Parlament hat Anfang September seinenVerhandlungsstandpunktfestgelegt, woraufhin Dreiergespräche zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat aufgenommen wurden. Die Standpunkte des Parlaments und des Rates liegen nicht allzu weit auseinander, auch wenn es wahrscheinlich weitere Diskussionen über den Zeitrahmen für die stufenweise Einführung der Vorgabe für recycelten Kunststoff geben wird.
Automobilhersteller, Händler und Zulieferer sollten die Trilog-Verhandlungen aufmerksam verfolgen, um zu verstehen, welche neuen Verpflichtungen sich für sie aus der ELV-Verordnung ergeben könnten. Es ist klar, dass die endgültige Verordnung für mehr Produktkategorien gelten wird und dass die Einhaltung ihrer Anforderungen genauestens überprüft werden wird. Die Tatsache, dass es sich um eine Verordnung und nicht um eine Richtlinie handelt, bedeutet zudem, dass die Verpflichtungen in allen Mitgliedstaaten einheitlich sein werden, was die Einhaltung erleichtern dürfte. Dies könnte jedoch auch eine verstärkte Überwachung und Kontrolle durch die Behörden bedeuten.
Die Automobilindustrie sollte bereits jetzt damit beginnen, zu planen, wie sie ihre Betriebsabläufe möglicherweise anpassen muss, um zusätzliche Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen und den Nachweis der Einhaltung dieser Anforderungen über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs hinweg zu erbringen.
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