Offenlegung finanzieller Interessen

A. Sedgwick unterhält Verwaltungsdienstleistungsvereinbarungen mit einigen seiner Vertriebspartner. Durch die Verwaltungsdienstleistungsvereinbarungen erkennen die Verkäuferpartner die Dienstleistungen an, die Sedgwick im Rahmen des Geschäftsmodells für die Kundenbetreuung von Sedgwick erbringt. Zu den Dienstleistungen, die Sedgwick zur Unterstützung der Programme der Anbieterpartner erbringt und für die Sedgwick eine Vergütung vom Anbieter erhalten kann, gehören

  • EDI-Konnektivität;
  • Sedgwick State Reporting, einschließlich medizinischer EDI-Meldungen, und Qualitätssicherung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften;
  • Technologieverbesserungen;
  • Dienstleistungen zur Verwaltung der Inanspruchnahme;
  • Kontoführungsdienste; und
  • Berechnung und Bearbeitung von Zahlungen.

B. Sedgwick schließt mit bestimmten Trägerorganisationen in ausgewählten Bundesstaaten Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Gruppenrating, rückwirkendes Gruppenrating und Arbeitslosenentschädigung für die Mitglieder der Trägerorganisationen ab. Als Teil dieser Vereinbarungen kann Sedgwick den Trägerorganisationen eine Gebühr oder einen Prozentsatz der Gebühren zahlen, die Sedgwick von den Mitgliedern der Trägerorganisationen erhebt, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht verboten.  

C. Sedgwick schließt Verträge mit bestimmten Vermittlungsorganisationen ab, damit diese ihren Kunden bestimmte Dienstleistungen von Sedgwick im Bereich der Verwaltung von Drittansprüchen, der Arbeitslosenentschädigung sowie der Gruppenbewertung und der nachträglichen Gruppenbewertung vermitteln. Als Teil dieser Vereinbarungen kann Sedgwick diesen Vermittlungsorganisationen eine Gebühr oder einen Prozentsatz der Gebühren zahlen, die Sedgwick von den Kunden der Vermittlungsorganisationen einnimmt, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht verboten.