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Von Chris Occleshaw, Berater für internationale Produktrückrufe

Europäische Hersteller stehen mit der neuenVerordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit(GPSR) vor einer umfassenden Neugestaltung des Produktsicherheitsrechts. Da der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung am 13. Dezember 2024 näher rückt, klärt die Europäische Kommission weiterhin bestimmte Aspekte der GPSR. Zuletzt veröffentlichte die Kommission ihreDurchführungsverordnung (EU) 2024/1435, die eine Vorlage festlegt, die Unternehmen bei der Veröffentlichung einer Rückrufmitteilung verwenden müssen.

Bestimmungen der GPSR zu Rückrufmitteilungen

In den Artikeln 35 und 36 der GPSR sind sowohl die Informationen festgelegt, die den Verbrauchern im Falle eines Produktrückrufs oder einer Sicherheitswarnung zur Verfügung gestellt werden müssen, als auch die Art und Weise, wie diese Informationen übermittelt werden. Artikel 35 Absatz 1 verpflichtet Wirtschaftsakteure und Betreiber von Online-Marktplätzen, alle betroffenen Kunden, die identifiziert werden können, direkt zu benachrichtigen. Können einige betroffene Kunden nicht kontaktiert werden, muss gemäß Artikel 35 Absatz 4 eine Rückrufmitteilung „über andere geeignete Kanäle“ verbreitet werden, darunter die Website des Unternehmens, soziale Medien, Newsletter und sogar Meldungen in den traditionellen Medien.

Die Verordnung sieht außerdem vor, dass schriftliche Informationen über einen Produktrückruf den Verbrauchern in Form einer Rückrufmitteilung übermittelt werden müssen. Die wesentlichen Bestandteile einer solchen Mitteilung sind in Artikel 36 Absatz 2 dargelegt. Darüber hinaus legt die GPSR fest, dass die Kommission eine Vorlage für eine Rückrufmitteilung erstellen wird, um EU-weit einheitliche Standards zu gewährleisten. Die Durchführungsverordnung wurde am 24. Mai 2024 verabschiedet und gilt ab dem 13. Dezember 2024 parallel zur GPSR. 

Die Verwendung der Vorlage ist freiwillig. Angesichts der Betonung in der GPSR, dass Rückrufmitteilungen „klar und transparent sein und das bestehende Risiko eindeutig beschreiben“ sollten, wären Unternehmen jedoch gut beraten, das neue Instrument zu nutzen. Zumindest hilft die Befolgung der Vorlage den Unternehmen dabei, sicherzustellen, dass sie alle erforderlichen Elemente einer Rückrufmitteilung gemäß Artikel 36 Absatz 2 berücksichtigen. Bei der Abwicklung eines Produktrückrufs und der damit verbundenen behördlichen und verbraucherbezogenen Überprüfung kann jeder Fehltritt – egal wie klein er auch sein mag – den Unterschied zwischen einem erfolgreichen Rückruf und einem dauerhaften Imageschaden für Ihre Marke sowie möglichen Durchsetzungsmaßnahmen ausmachen.

Sich auf einen Rückruf vorbereiten

Produktrückrufe treten immer häufiger auf, wie wir in unseren vierteljährlichen Berichten zum „European Recall Index“ festhalten. Die Zahl der Rückrufe in Europa stieg vom vierten Quartal 2023 zum ersten Quartal 2024 um 10,4 %, und sowohl 2022 als auch 2023 wurden neue Rekorde für die höchste Anzahl an Rückrufen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren verzeichnet. Der Druck auf Unternehmen, die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten, nimmt zu. Auch andere Vorschriften, darunter dieSpielzeugsicherheitsverordnung, enthalten Anforderungen hinsichtlich Rückrufen und der Meldung fehlerhafter Produkte. Die Aufsichtsbehörden aktualisieren veraltete Rahmenbedingungen und schaffen neue für aufkommende Technologien. Darüber hinaus fordern Verbraucher mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht, und die Medien rücken Fragen der Produktsicherheit zunehmend in den Fokus.

Trotz der zunehmend komplexen Risikolandschaft stehen Unternehmen nach wie vor Instrumente zur Verfügung, um ihren Ruf und ihren Gewinn zu schützen. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Produktrückrufen ist es für Unternehmen besonders wichtig, Rückruf- und Krisenpläne zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Diese Pläne sollten regelmäßig durch simulierte Rückrufe getestet werden, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten ihre Rollen verstehen und keine Lücken im Plan bestehen. Der Aufbau eines Netzwerks aus externen Partnern, wie Experten für Markenreputation, Spezialisten für Rückrufsimulationen, auf Produkthaftung spezialisierte Anwaltskanzleien und anderen, kann ebenfalls dazu beitragen, dass Ihr Unternehmen bereit ist, wenn – nicht falls – eine produktbezogene Krise eintritt.

Sedgwick Brand Protection genießt das Vertrauen weltweit führender Marken und hat in den letzten 30 Jahren mehr als 7.000 der zeitkritischsten und sensibelsten Produktrückrufe in über 100 Ländern und in mehr als 50 Sprachen abgewickelt. Um mehr über unsere Lösungen für Produktrückrufe und Abhilfemaßnahmen zu erfahren, besuchen Sie unsere Websitehier.