EU erzielt vorläufige Einigung über neue Ökodesign-Verordnung für Verbraucherprodukte

29. Januar 2024

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Unter Chris Occleshaw, Rückrufberater

Im Rahmen der anhaltenden Fokussierung auf Nachhaltigkeit erzielten die Europäische Kommission, der Rat und das Parlament Anfang Dezember 2023 eine vorläufige Einigung über die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR). Die neue Verordnung wird auf der bestehenden Ökodesign-Richtlinie(2009/125/EG) aufbauen und für eine breitere Palette von Produkten gelten.

Einzelheiten des vorläufigen Abkommens

Die derzeitige Ökodesign-Richtlinie gilt nur für energieverbrauchsrelevante Produkte, wurde aber von den Gesetzgebern dafür gefeiert, dass sie die Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten in der EU erfolgreich vorangetrieben hat". Mit der neuen Verordnung wird ein Rahmen geschaffen, der es dem Gesetzgeber ermöglicht, Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Produktgruppen festzulegen, wobei besonders umweltschädliche Produkte wie Textilien, Möbel, Eisen und Stahl, Reifen, Farben und Elektronik vorrangig behandelt werden. Die Kommission wird eine Liste der betroffenen Produkte führen und aktualisieren, die auf der Grundlage "einer gründlichen Analyse und von Kriterien, die insbesondere mit den Klima-, Umwelt- und Energieeffizienzzielen der EU in Zusammenhang stehen", ermittelt werden. 

Ein weiteres wichtiges Ziel der Verordnung ist die Verbesserung der Kreislaufwirtschaft und die Verringerung unnötiger Abfälle. Die Verordnung wird Anforderungen für mehrere Schlüsselbereiche enthalten, darunter:

  • Produktlebensdauer, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit und Reparierbarkeit
  • Das Vorhandensein chemischer Substanzen, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien verhindern
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Verwendung von recyceltem Inhalt
  • Kohlenstoff- und Umweltfußabdruck

Die Verordnung enthält auch Maßnahmen zur Beendigung der "verschwenderischen und umweltschädlichen Praxis der Vernichtung von unverkauften Konsumgütern". Zumindest müssen die Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern, aber der Gesetzgeber will diese Praxis vollständig verbieten und hat ein direktes Verbot der Vernichtung von unverkauften Textilien und Schuhen eingeführt. Die Kommission hat angedeutet, dass für andere Produktkategorien in Zukunft ähnliche Verbote gelten könnten. Unternehmen, die Produkte verkaufen, die unter die ESPR fallen, sollten ihre Praktiken jetzt überprüfen, um die Vernichtung von unverkauften Produkten zu reduzieren oder zu beenden, bevor der Gesetzgeber weitere Maßnahmen ergreift. 

Mit den ESPR wird auch die Anforderung eines digitalen Produktpasses eingeführt, der die Hersteller dazu auffordert, Verbrauchern und anderen Unternehmen im Produktlebenszyklus mehr Informationen über die Nachhaltigkeitseigenschaften ihrer Produkte zur Verfügung zu stellen. Dieser Pass soll nicht nur die Transparenz für Verbraucher und Unternehmen erhöhen, sondern auch den Behörden helfen, die Durchsetzung der Verordnung zu verbessern. Wie wir in unserem jüngsten Bericht über den Europäischen Rückrufindex 2023 feststellten, haben einige Unternehmen bereits einen digitalen Produktpass eingeführt, auch wenn Einzelheiten über das genaue Format des in der Verordnung vorgeschriebenen Passes noch ausstehen.

Nächste Schritte

Die ESPR durchlaufen nun die letzten Schritte des Gesetzgebungsverfahrens und werden in Kraft treten, sobald sie vom Parlament und vom Rat förmlich angenommen wurden. Nach dem Inkrafttreten wird die Kommission festlegen, welche Produkte zuerst betroffen sein werden. 

Unternehmen, die Produkte herstellen oder vertreiben, die von den ESPR als "umweltschädlich" eingestuft werden, sollten jetzt Schritte unternehmen, um sich auf neue Ökodesign-Anforderungen vorzubereiten. Branchenübergreifend sollten sich Unternehmen darauf vorbereiten, dass die EU-Gesetzgeber ihren Schwerpunkt weiterhin auf Nachhaltigkeit legen und neue Anforderungen im Hinblick auf den Europäischen Green Deal vorantreiben werden.

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