Autoren

Von Wayne Mitchell, Global Director Sales and Marketing

Die National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) hat eineergänzende Bekanntmachung über einen Regelungsvorschlag (SNPRM)veröffentlicht, um die Modalitäten zu ändern, nach denen Hersteller Verbraucher über Produktrückrufe informieren müssen. Der SNPRM sieht Änderungen an49 CFR Teil 577vor, wonach Hersteller von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen verpflichtet werden, Rückrufbenachrichtigungen an betroffene Verbraucher zusätzlich zur Zustellung per First-Class-Post auch auf elektronischem Wege zu versenden.

Die NHTSA arbeitet seit 2016 an dem Verordnungsentwurf. Die Behörde wurde 2012 durch den„Moving Ahead for Progress in the21stCentury Act“ (MAP-21)ermächtigt, die Möglichkeiten zur Benachrichtigung über Rückrufe zu erweitern.Der „Fixing America’s Surface Transportation Act“ (FAST)verpflichtete die NHTSA später dazu, 49 CFR Teil 577 im Jahr 2015 zu ändern.

Einzelheiten zum Regelungsvorschlag

Der SNPRM enthält einige wesentliche Änderungen gegenüber dem im Jahr 2016 erstmals veröffentlichten Entwurf für eine neue Verordnung (Notice of Proposed Rulemaking, NPRM). Konkret sieht der Verordnungsentwurf nun einen zweistufigen Ansatz für die Versendung elektronischer Rückrufbenachrichtigungen vor. Originalausrüstungshersteller (OEM) müssen zunächst „alle zumutbaren Anstrengungen“ unternehmen, um elektronische Benachrichtigungen über die für jeden Fahrzeug- oder Teilebesitzer und -käufer spezifischen Kontaktdaten zu versenden. 

Verfügt der Hersteller nicht über die entsprechenden Kontaktdaten oder kann er die elektronische Benachrichtigung aus anderen Gründen nicht auf diesem Weg versenden, muss eine zweite Benachrichtigung auf einem anderen elektronischen Weg erfolgen, „der nach vernünftigem Ermessen geeignet ist, die Eigentümer und Käufer zu erreichen, die über die individuellen Kontaktdaten nicht erreicht werden konnten“.

Die elektronischen Rückrufbenachrichtigungen sollten einen „Internet-Hyperlink“ zu einer repräsentativen Kopie einer Rückrufmitteilung enthalten, die den Anforderungen von 49 CFR Teil 577.5(b) bis (g) entspricht. Die Benachrichtigung muss außerdem Anweisungen enthalten, anhand derer ein Eigentümer oder Käufer feststellen kann, ob sein Fahrzeug oder seine Ausrüstung betroffen ist. Wird die Benachrichtigung nicht direkt über die spezifischen Kontaktdaten eines Eigentümers oder Käufers versandt, müssen die Erstausrüster die Betroffenen entweder auf das VIN-Suchtool der NHTSA oder auf das VIN-Suchtool des Herstellers verweisen, um festzustellen, ob sie betroffen sind. 

Die NHTSA räumt den Herstellern Flexibilität bei der Wahl der elektronischen Mittel ein, mit denen Eigentümer und Käufer über Rückrufe informiert werden. Zu diesen Optionen zählen E-Mail, SMS, Radio- oder Fernsehsendungen, Benachrichtigungen über das Infotainment-System im Fahrzeug, Social Media oder gezielte Online-Kampagnen, Telefonanrufe oder andere „ähnliche elektronische Mittel“. 

Die vorgeschlagene Regelung verpflichtet die Hersteller zudem, der NHTSA Pläne vorzulegen, in denen ihre „geplanten Vorgehensweisen bei der elektronischen Rückrufbenachrichtigung“ detailliert beschrieben werden. Diese Pläne müssen mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Neben der Festlegung der beabsichtigten Methoden zur elektronischen Benachrichtigung muss der Plan darlegen, wie der Hersteller die für Rückrufbenachrichtigungen genutzten elektronischen Kanäle bewerten und auswählen wird. Etwaige Abweichungen vom Plan müssen der NHTSA mindestens zehn Werktage vor der voraussichtlichen Versendung der elektronischen Benachrichtigungen mitgeteilt werden.

Hinweise für Hersteller

Die von der NHTSA vorgeschlagene Verordnung birgt zwar das Potenzial, das Verfahren zur Benachrichtigung über Rückrufe für Automobilhersteller zu straffen, bringt jedoch auch neue Herausforderungen mit sich. Vor der endgültigen Verabschiedung der Verordnung müssen die Hersteller ihre bestehenden Daten zu Eigentümern und Käufern gründlich überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die von einem Rückruf betroffenen Personen auf elektronischem Wege angemessen kontaktieren können. 

Die wichtigste Quelle für Daten zu Eigentümern und Käufern sind die Fahrgestellnummern (VINs), anhand derer sich nachverfolgen lässt, welche Fahrzeuge noch im Verkehr sind, wer ihre Eigentümer sind und wie man sie kontaktieren kann. Diese Informationen sind jedoch nicht immer korrekt, was zu Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme mit den Betroffenen führen kann. Die Erstausrüster müssen ihre bestehenden Daten überprüfen, um Lücken zu identifizieren, und in einigen Fällen ihre Datenbanken durch Informationen von Drittanbietern ergänzen. Moderne Tools können die VIN-basierte Nachverfolgung verbessern, indem sie aktuelle Halter genauer überprüfen und fehlerhafte oder überflüssige Daten entfernen. 

Diese ergänzenden Datensätze können ein genaueres Bild davon vermitteln, wo sich die von Rückrufaktionen betroffenen Fahrzeuge befinden, sodass Automobilhersteller ihre Informationsmaßnahmen gezielter ausrichten und höhere Abhilfquoten erzielen können. Außerdem eröffnen sie zusätzliche Möglichkeiten für Benachrichtigungskanäle, insbesondere wenn die E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Fahrzeughalter überprüft wurden.

Hersteller sollten sorgfältig abwägen, welche elektronischen Benachrichtigungsmethoden am effektivsten sind, wobei sowohl die Art des Rückrufs als auch der Ansatz zu berücksichtigen sind, der voraussichtlich die höchste Rücklaufquote erzielt. Erstausrüster müssen ein Gleichgewicht finden zwischen der Benachrichtigungsmüdigkeit der Fahrzeughalter und der Einhaltung der Anforderungen der NHTSA, „alle zumutbaren Anstrengungen“ zu unternehmen, um die Betroffenen zu erreichen. Die NHTSA bietet Erstausrüstern mehr als 10 verschiedene Optionen für elektronische Mittel an, doch die Unternehmen sind lediglich verpflichtet, zwei davon auszuwählen.

Neuere Fahrzeuge sind häufig mit Infotainment-Systemen ausgestattet, über die Erstausrüster Nachrichten direkt an das Fahrzeug senden können. Viele Fahrzeugbesitzer haben sich jedoch möglicherweise dagegen entschieden, Nachrichten des Herstellers über die bordeigenen Systeme oder die mit dem Fahrzeug verknüpften Smartphone-Apps zu erhalten, was die Wirksamkeit dieser Kanäle potenziell einschränken könnte.

Um die Anforderungen der von der NHTSA vorgeschlagenen Vorschriften erfolgreich zu erfüllen, müssen Automobilhersteller einen strategischen Ansatz verfolgen, um ihre Kundendaten zu bewerten, Lücken zu identifizieren und die effektivste Kombination von Benachrichtigungsmethoden zu ermitteln. Dies erfordert eine sorgfältige Abwägung von Faktoren wie Fahrzeugausstattung, demografische Merkmale der Fahrzeughalter und Kommunikationspräferenzen, um die Rückruf-Rücklaufquoten zu maximieren. Der Einsatz externer Fachkompetenz kann dabei helfen, diesen Prozess zu optimieren, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und gleichzeitig die Wirksamkeit von Rückrufaktionen zu steigern.

Ein Blick in die Zukunft

Der SNPRM der NHTSA steht bis zum 11. März 2025 für öffentliche Stellungnahmen offen. Zwar werden die Hersteller dazu ermutigt, gegebenenfalls Rückmeldung zu geben, doch ist es ebenso wichtig, bereits jetzt damit zu beginnen, die Maßnahmen zu prüfen, die zur Einhaltung der vorgeschlagenen Verordnung erforderlich sind. Sobald die endgültige Verordnung erlassen ist, haben die Hersteller ein Jahr Zeit, um die notwendigen Pläne und Prozesse umzusetzen, bevor diese in Kraft tritt.

Wenn Sie Beratung bei der Entwicklung einer effektiven Strategie für elektronische Benachrichtigungen, bei der Auswahl der am besten geeigneten Kanäle und bei der Vorbereitung auf die Einhaltung der vorgeschlagenen Regelung benötigen, wenden Sie sich bitte an Wayne Mitchell unter[email protected]