Neues Jahr, neue E-Scooter-Haftungsregeln und -Vorschriften

9. Dezember 2022

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Elektroroller (oder E-Scooter) werden immer beliebter. Mehrere kommerzielle Anbieter haben sich - in Städten und Wohngebieten - als Transportmittel etabliert, das über eine Mobiltelefonanwendung gemietet werden kann. Nach den Verkaufszahlen der Elektronikindustrie gibt es Hunderttausende von E-Scootern in Privatbesitz. Ab dem 1. Januar müssen alle E-Scooter in Norwegen eine gesetzliche Haftpflichtversicherung haben. Genau wie bei Autos gibt es verschiedene Arten von möglichen Schäden zu berücksichtigen.

Bestehende Regeln und Vorschriften

Die wachsende Beliebtheit von E-Scootern hat einige neue Herausforderungen mit sich gebracht, die Vorschriften zum Schutz von Fahrern und anderen Beteiligten erfordern. Im vergangenen Jahr wurde in Noway eine Altersgrenze von 12 Jahren für die Nutzung dieses Verkehrsmittels eingeführt, und wer unter 15 Jahre alt ist, muss einen Helm tragen. Es darf sich immer nur eine Person auf dem E-Scooter befinden, und die für Autos geltende Promillegrenze wurde auch auf E-Scootern eingeführt. Die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt kann mit einem Bußgeld geahndet werden, und es wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern festgelegt, und wir haben in den Nachrichten gelesen, dass die Polizei diese Vorschriften durchsetzt.

Neue Regeln zu berücksichtigen

Ab dem 1. Januar 2023 gelten zusätzliche Vorschriften, denn dann wird auch für Privatpersonen eine Haftpflichtversicherung für diese Art von Fahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben. Viele Versicherungsunternehmen werden ihren Kunden ein neues Produkt anbieten müssen. Zu den Produkten, die nun versichert werden müssen, gehören E-Scooter und andere kleine Elektromotorfahrzeuge wie Segways und Hoverboards. Die Folgen einer fehlenden Versicherung für diese Fahrzeuge können erheblich sein.

Bearbeitung von Schadensfällen

Bei Sedgwick haben wir uns gründlich auf die neuen Regeln vorbereitet, und mein Team ist bereit, sich mit den anstehendenHaftungsfällen zu befassen. E-Scooter fallen unter das Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, so dass wir die Haftung auf die gleiche Weise beurteilen werden wie bei einem Autounfall. Das heißt, es ist nicht notwendig, grob fahrlässig zu handeln oder vorsätzlich einen Schaden zu verursachen, um eine Klage gegen Sie zu erheben. Eine kleine Unachtsamkeit reicht aus, damit das Missgeschick ein Faktum ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung kommt nicht für den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug auf, sondern für den Schaden, den Sie unglücklicherweise anderen oder fremdem Eigentum zufügen.

Andere Arten von Schäden

Leider kommt es auch bei E-Scootern zu Personenschäden. Wir werden wahrscheinlich Verletzungen sehen, bei denen der Fahrer verletzt wird, und andere Fälle, in denen der Fahrer anderen Verletzungen zugefügt hat, wie z. B. Kollisionen mit Fußgängern. Mit der neuen gesetzlichen Versicherung werden sowohl die Folgen als auch die Kosten gedeckt, sie bietet Sicherheit und sorgt dafür, dass notwendige Behandlungen durchgeführt werden können.

Verletzungen müssen nicht nur durch Unfälle oder Zusammenstöße entstehen. Es wurde von Fällen berichtet, in denen Scooter Feuer gefangen haben, und die Folgen können kostspielig sein. Außerdem kann es in diesen Fällen notwendig sein, die Verantwortung zu übernehmen oder Regressansprüche geltend zu machen. In anderen Fällen kann es zu Schäden an fremdem Eigentum kommen. Beispiele hierfür sind Schäden an Zäunen, Gärten und anderen Dingen, bei denen wir eine professionelle Bewertung der eingegangenen Ansprüche benötigen.

Versicherung von E-Scootern im Jahr 2023

Hunderttausende von E-Scootern stehen derzeit ohne Versicherung in Privathaushalten. Daher wird es eine wichtige Aufgabe sein, dafür zu sorgen, dass die Menschen wissen, dass sie ab dem 1. Januar eine Haftpflichtversicherung haben müssen. Wer das nicht tut, ist finanziell verantwortlich, und die Kosten können beträchtlich sein, selbst bei scheinbar kleinen Schäden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an [email protected].

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