Reparaturen an denkmalgeschützten Gebäuden - wie Immobilienbesitzer Strafverfolgung vermeiden können

23. Februar 2023

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Von Matthew Vale, BSc, PGDip BldCons, BDMA ClmsPrct, MRICS, RICS-akkreditierter Sachverständiger für Bauwerkserhaltung RICS-registrierter Sachverständiger

Am 5. Dezember 2022 wurden fünf Personen vor dem Burnley Magistrates Court für schuldig befunden, das unter Denkmalschutz stehende Punch Bowl Inn in Ribble Valley, Lancashire, widerrechtlich abgerissen zu haben. Sie sollen am 8. März 2023 verurteilt werden.

Der Pub aus dem 18. Jahrhundert wurde 2012 geschlossen und war im Laufe der Jahre baufällig geworden. Im Jahr 2018 erhielten die neuen Eigentümer eine Baugenehmigung für den Umbau des denkmalgeschützten Gebäudes in fünf Ferienhäuser und ein Café, einschließlich der Erlaubnis, einen begrenzten Teil des Gebäudes abzureißen. Obwohl keine spezifische Baugenehmigung vorlag, machten die Eigentümer das Punch Bowl Inn am 16. Juni 2021 dem Erdboden gleich.

Nach dem Planning (Listed Buildings and Conservation Areas) Act 1990 ist die Durchführung oder Veranlassung von nicht genehmigten Arbeiten an einem denkmalgeschützten Gebäude in einer Weise, die den Charakter eines Bauwerks von architektonischem oder historischem Interesse beeinträchtigt, eine Straftat. Das Punch Bowl Inn ist ein extremes Beispiel, aber es gibt noch viele weitere Fälle, in denen lokale Behörden erfolgreich Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden strafrechtlich verfolgt haben, die bestimmte Planungsanforderungen nicht erfüllt haben.

High Net Worth (HNW) Gebäudeansprüche

Viele HNW-Gebäude sind denkmalgeschützt, wie im Leitfaden für die Erhaltung historischer Gebäude (The British Standard 7913:2013) aufgeführt. Das Gebäude kann aus architektonischer, gestalterischer, örtlicher, historischer oder sogar aus sozialer oder kultureller Sicht von besonderem Interesse sein, wie z. B. bei Gebäuden mit blauer Plakette.

Manche Hauseigentümer wissen vielleicht nicht einmal, warum ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, oder sind sich der Einschränkungen bewusst, die für die Durchführung von Reparaturen gelten. Es gibt auch Situationen, in denen das größere und umfassendere historische Umfeld berücksichtigt werden muss, wie z. B. Naturschutzgebiete und eingetragene historische Denkmäler.

Bei der Bearbeitung von Schadensfällen in der HNW-Sachversicherung ist es daher wichtig, zu erkennen, ob ein Bauwerk unter Schutz steht oder sich in einem Naturschutzgebiet befindet, und sicherzustellen, dass die richtigen Unterlagen vorliegen, bevor mit den Reparaturen begonnen wird.

Denkmalgeschützte Gebäude

In England und Wales gibt es rund 400.000 und in Schottland 47.400 denkmalgeschützte Gebäude, die in drei Klassen eingeteilt werden:

  • Kategorie I (England und Wales) Kategorie A (Schottland) - Seltene, unersetzliche und herausragende Beispiele einer Gebäudeart.
  • Grad II* (England und Wales) Kategorie B (Schottland) - Wichtige Bauwerke von besonderem Interesse und bedeutende Beispiele für eine Gebäudeart.
  • Kategorie II (England und Wales) Kategorie C (Schottland) - Diese Gebäude sind zwar ebenso wichtig, doch gibt es im ganzen Land mehr Beispiele für diese Art von Gebäuden.

Es ist eine Straftat, ein geschütztes Bauwerk oder eine geschützte Stätte ohne die entsprechenden Genehmigungen zu beeinträchtigen oder zu beschädigen, und dies gilt sowohl für diejenigen, die die Arbeiten in Auftrag geben, als auch für diejenigen, die die Reparaturen durchführen. Doch wie beschafft man die richtigen Genehmigungen?

Beantragung der Zustimmung

Ein Antrag für ein denkmalgeschütztes Gebäude muss bei der örtlichen Planungsbehörde eingereicht werden, und bei Gebäuden der Kategorie I/A und II*/B muss auch Historic England oder Schottland konsultiert werden. Zur Unterstützung jedes Antrags auf ein denkmalgeschütztes Gebäude müssen Sie eine beträchtliche Menge an Informationen vorlegen - Zeichnungen der vorhandenen Pläne, Grundrisse, Schnitte und Ansichten, Lage- und Blockpläne der amtlichen Vermessung sowie die geplanten Pläne und Ansichten.

Sie müssen auch einen speziellen Arbeitsplan und eine Spezifikation der Arbeiten vorlegen - eine Aufzeichnung darüber, was Sie schützen, was Sie tun und wie Sie es tun; je höher der Denkmalschutzgrad, desto mehr Details sind erforderlich. Sie müssen eine Erklärung zu den historischen Auswirkungen erstellen, in der Sie darlegen, wie sich die geplanten Arbeiten auf die Umgebung auswirken werden, und in der Sie die Materialien des denkmalgeschützten Gebäudes sowie die Art der durchzuführenden Reparaturen oder Arbeiten angeben. Außerdem sind eine Erklärung zur Bedeutung des Gebäudes sowie eine Erklärung zur Gestaltung und zum Zugang erforderlich.

Alle diese Unterlagen sind für jeden Antrag auf Denkmalschutz erforderlich, und die Unterstützung durch einen Fachmann für denkmalgeschützte Gebäude, der über Fachwissen und technisches Verständnis für das Bauwerk und seine Geschichte verfügt, ist von entscheidender Bedeutung. Diese Fachleute sind in der Lage, die komplexe Natur der Reparaturen, die dem Gebäude angemessen sind, richtig zu erkennen, und verfügen über ein umfassendes Hintergrundwissen, das sie in die Lage versetzt, mit den Planern überzeugend zu diskutieren.

Erwartungen der Kunden

Sobald der Antrag eingereicht ist, kann er 8 bis 12 Wochen, manchmal auch länger, bei der örtlichen Planungsbehörde liegen. Das Beratungsteam von Sedgwick verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Bearbeitung von Anträgen für denkmalgeschützte Gebäude, und die komplexeren Fälle können sechs bis acht Monate, wenn nicht länger, in Anspruch nehmen. Daher ist es aus der Sicht der Antragsbearbeitung unerlässlich, dass die Erwartungen des Kunden von Anfang an sorgfältig und sensibel gesteuert werden.

Es gibt keine Abkürzung, um einen Versicherungsanspruch für Schäden an denkmalgeschützten Gebäuden geltend zu machen, aber wenn Sie nicht die richtigen Genehmigungen für die Durchführung der Reparaturen einholen, könnte dies strafrechtlich verfolgt werden. Prüfen Sie also alle HNW-Schäden sehr sorgfältig und stellen Sie sicher, dass Sie Zugang zu fachkundiger Beratung haben, die Sie benötigen, um die Bürokratie zu umgehen und eine ordnungsgemäße Baugenehmigung für denkmalgeschützte Gebäude zu erhalten.