RAAC: potenzielle Probleme und Auswirkungen auf die Haftung

13. September 2023

Eine Messlatte an einer Wand.
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In Anbetracht des jüngsten Medieninteresses am Thema Stahlporenbeton (RAAC) befasst sich die Sedgwick-Gruppe für Haftpflichtschäden mit den möglichen Problemen und den aktuellen Auswirkungen auf die Haftung.

Was ist RAAC?

Autoklavierter Porenbeton (AAC) unterscheidet sich von normalem, dichtem Beton dadurch, dass er keine groben Zuschläge enthält und in Fabriken mit feinen Zuschlägen und Chemikalien hergestellt wird, um Gasblasen zu erzeugen und die Mischung durch Hitze auszuhärten.

Er ist relativ schwach und hat eine geringe Fähigkeit, mit der eingebetteten Bewehrung einen Verbund zu bilden. Er wurde in zwei Hauptformen von Bauelementen verwendet: leichte Mauersteine und Bauelemente (wie Dachbretter, Wand- und Deckenelemente).

Bei der Bewehrung von Bauteilen wird vor dem Gießen der Bretter eine Bitumen- oder Zementlatexbeschichtung auf die Bewehrung aufgetragen, um sie vor Korrosion zu schützen. Die Bewehrungsmatte wird dann in die Schalung und die flüssige Porenbetonmischung eingebracht.

RAAC wurde von den 1950er Jahren bis Mitte der 1990er Jahre in Schulen, Hochschulen und anderen Gebäuden verwendet. Damals galt er als effizient, leicht und billig; RAAC hat jedoch die folgenden systembedingten Probleme:

  • RAAC-Platten haben eine niedrige Druckfestigkeit, etwa 10-20 % des herkömmlichen Betons, was bedeutet, dass die Scher- und Biegefestigkeit geringer ist. Die Wassersättigung kann diese Festigkeit weiter beeinträchtigen.
  • Er ist sehr porös und hochgradig durchlässig, was bedeutet, dass die Stahlbewehrung in den Platten weniger gegen Korrosion (Rost) geschützt ist als die Stahlbewehrung in herkömmlichem Beton.
  • Die Bewehrung in RAAC-Platten ist nicht so gut mit dem umgebenden Beton verbunden. Die Verbindung erfolgt überwiegend über die Sekundärbewehrung (Querbewehrung).
  • Er ist durchlüftet (sieht "sprudelnd" aus) und enthält keine "groben" Zuschlagstoffe, weshalb er eine geringere Dichte als herkömmlicher Beton hat - etwa ein Drittel des Gewichts.
  • RAAC hat eine geringere "Steifigkeit", was zu großen Verschiebungen, Durchbiegungen und Durchhängen führt.
  • Die Tragfähigkeit der Dielen ist im Vergleich zu modernen Standards oft unzureichend, was ein erhebliches Risiko darstellt.
  • Begrenzte Qualitätskontrollen während der Herstellung und des Einbaus bedeuten ein hohes Maß an Variabilität zwischen den Platten.

RAAC-Platten weisen Material- und Konstruktionsmängel auf, die sie weniger robust machen als herkömmlichen Beton. Dies erhöht das Risiko eines strukturellen Versagens, das, wie das jüngste Medieninteresse gezeigt hat, allmählich oder plötzlich und ohne Vorwarnung auftreten kann.

Geschichte

1996 veröffentlichte das Building Research Establishment (BRE) ein Informationspapier, in dem festgestellt wurde, dass bei mehreren RAAC-Dachbrettern übermäßige Durchbiegungen und Risse sowie Anzeichen für den Beginn der Korrosion der Bewehrung festgestellt worden waren:

"Bisher gibt es jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass RAAC-Dachplanken ein Sicherheitsrisiko für die Gebäudenutzer darstellen. In diesem Papier werden die Schwierigkeiten beschrieben, die bei der Verwendung von RAAC-Dachbrettern, die vor 1980 entworfen wurden, aufgetreten sind. Es gibt Hinweise zu ihrer Identifizierung und Erstbewertung in Gebäuden. Es wird vorgeschlagen, dass Dächer mit RAAC-Planken, die vor 1980 konstruiert wurden, inspiziert und ihr Zustand bewertet wird. Obwohl keine spezifischen Beispiele für übermäßige Durchbiegungen von Fußböden gemeldet wurden, kann es ratsam sein, RAAC-Komponenten in Fußböden zu inspizieren".

Im Jahr 2002 folgten weitere Informationen zu Leistungsaspekten, Labortests und Ratschlägen für Inspektionen.

Auch der Ständige Ausschuss für die Sicherheit von Bauwerken (SCOSS) warnte 1999 im zwölften Bericht des SCOSS vor diesem Problem (siehe Abschnitt 3.5 Bewehrter Porenbeton). Seitdem ist es zu einer Verschlechterung gekommen, möglicherweise durch Instandhaltung oder Sanierung oder durch veränderte Umweltbedingungen, die alle die langfristige Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können.

Das damalige Department for Education (DfE) beauftragte BRE mit der Inspektion mehrerer Schuldächer in Essex. Die Ergebnisse wurden im BRE-Informationspapier IP10/96 veröffentlicht. Dieser Bericht, der sich auf RAAC-Bretter beschränkte, die vor 1980 konstruiert wurden, kam zu dem Schluss, dass "es bisher keine Hinweise darauf gibt, dass RAAC-Bretter ein Sicherheitsrisiko für die Gebäudenutzer darstellen". Das DfE schickte eine Warnung an alle Schulen, in der es sich auf das Informationspapier bezog und zu einer Inspektion und Bewertung von Dächern mit RAAC-Planken riet. Daraufhin inspizierte der Grafschaftsrat von Essex etwa 60 Schulgebäude; daher ergab die BRE-Untersuchung keine Notwendigkeit für den SCOSS, das Thema zu diesem Zeitpunkt zu untersuchen.

Im Dezember 2018 machten das DfE und die Local Government Association Bauherren auf ein kürzlich aufgetretenes Bauteilversagen in einem Gebäude aufmerksam, das mit RAAC gebaut wurde. Im Mai 2019 veröffentlichte der SCOSS eine Warnung, um auf die potenziellen Risiken einer solchen Konstruktion hinzuweisen und das Versagen in einer in Betrieb befindlichen Schule hervorzuheben. Der Einsturz erfolgte ohne Vorwarnung.

Nach weiteren Einbrüchen veröffentlichte das DfE im August 2023 einen weiteren Leitfaden.

Verwaltung

Wenn festgestellt wird, dass ein Gebäude möglicherweise RAAC enthält - oder wenn Unsicherheiten bestehen - sollte ein entsprechend qualifizierter Bausachverständiger oder Bauingenieur mit RAAC-Erfahrung bestätigen, ob RAAC vorhanden ist.

Ein erstes Inspektionsverfahren, das im BRE-Informationspapier IP 10/96 - Reinforced Autoclaved Concrete planks designed before 1980 beschrieben wird, besagt, dass die Unterseite möglicher RAAC-Planken auf Anzeichen übermäßiger Durchbiegung und die Dächer von oben auf Anzeichen von Regenwasseransammlungen untersucht werden sollten. Wenn diese Anzeichen vorhanden sind, kann es sich um eine RAAC-Konstruktion handeln; es könnte aber auch bedeuten, dass sich eine andere Konstruktion nicht wie erwartet verhält. Inspektionen von oben sollten von einem sicheren Ort aus durchgeführt werden (z. B. von einem nahe gelegenen Aussichtspunkt, einer Drohne, einer mobilen, erhöhten Arbeitsplattform oder einem Gerüst).

Wenn RAAC-Planken identifiziert wurden, sollte ein Eigentümer/Gebäudemanager die folgenden Schritte unternehmen:

  • Führen Sie eine Risikobewertung durch. Die Nutzung des Raums unter dem Dach wirkt sich auf die Risikobewertung aus; ein Klassenzimmer stellt ein höheres Risiko dar als ein Geschäft. Bestehen Zweifel an der strukturellen Eignung der Dielen und/oder gibt es Anzeichen für eindringendes Wasser, ist es ratsam, einen Austausch der Dielen in Erwägung zu ziehen. Die Nutzung des Raums unter dem Dach muss möglicherweise eingestellt werden, bis das Dach verstärkt oder ersetzt wurde.
  • Berücksichtigen Sie den langfristigen Plan für das Dach des RAAC. In einigen Fällen wird es notwendig sein, das Dach zu ersetzen. In anderen Fällen kann eine regelmäßige Inspektion sinnvoll sein, und es sollten Aufzeichnungen geführt werden, um signifikante Veränderungen im Verhalten leicht beurteilen zu können.
  • Erkundigen Sie sich bei Wartungspersonal, Facility-Managern, Bauunternehmern und anderen Personen, die Zugang zu dem Gebäude haben, nach Pfützenbildung auf dem Dach, undichten Stellen, Rissen an der Unterseite von Flachdächern oder anderen Anzeichen von Verfall.
  • Erkundigen Sie sich bei denselben Personen, ob eine Neueindeckung die Tragfähigkeit des Daches beeinträchtigen könnte. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob vor der Erneuerung der Abdichtung eine Ausgleichsmasse verwendet wurde, um das Dachgefälle wiederherzustellen.
  • Prüfen Sie die Farbe der Dacheindeckung; ist sie schwarz, kann dies auf eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber thermischen Einflüssen hinweisen.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter wissen, dass sie undichte Stellen, Risse oder andere potenzielle Mängel melden müssen.
  • Bei plötzlichen Veränderungen (z. B. hörbare Knackgeräusche, stark erhöhter Wassereintritt, erkennbare Verformung) sollte der Bereich sofort abgesperrt werden. Dies gilt für jede Art von Bauwerk.
  • Derartige Beobachtungen könnten Warnzeichen sein; suchen Sie einen entsprechend erfahrenen Statiker oder Bauingenieur auf.

Haftpflicht

Die potenzielle Haftung, die sich aus der Entdeckung von RAAC in einem Gebäude ergeben könnte, entsteht nicht einfach durch sein Vorhandensein. RAAC stellt nur in bestimmten Situationen ein Risiko dar. Sobald RAAC identifiziert wurde, muss es von einem entsprechend qualifizierten Bausachverständigen oder Statiker untersucht werden, um das Risiko eines Einsturzes zu prüfen und zu ermitteln, wie es gehandhabt oder verhindert werden sollte.

Das Versäumnis, RAAC zu identifizieren und das Risiko angemessen zu bewerten und zu managen, führt zu einer potenziellen Haftung. Aus der Sicht des ursprünglich installierenden Bauunternehmers oder anderer in der Bauvertragskette ist die Haftung mit ihrem Wissen über das von der RAAC ausgehende Risiko verbunden. Die Haftung des ursprünglichen Installateurs verjährt größtenteils, ungeachtet der Einrede der Kenntnis.

Das DfE ist derzeit die beste Autorität, um zu beraten und zu empfehlen, wie man vorgehen sollte, wenn RAAC identifiziert wird.

Die jüngste Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit RAAC schreibt vor, dass jetzt von einem Kenntnisstand ausgegangen werden muss. Wenn ein Immobilieneigentümer oder -verwalter das Vorhandensein von RAAC an einem Standort kennt oder vernünftigerweise kennen sollte, ist er verpflichtet, vor dem Vorhandensein und dem damit verbundenen Risiko zu warnen und zu empfehlen, dass eine Zustandsuntersuchung durchgeführt wird. Es besteht auch die Pflicht, vor erforderlichen Untersuchungs- und Abhilfemaßnahmen zu warnen und diese zu bestätigen.

Zusammengefasst:

  • Das bloße Vorhandensein des RAAC begründet keine Haftung.
  • Das künftige Versäumnis der Identifizierung und Warnung könnte möglicherweise eine Haftung begründen.
  • Bauherren und Subunternehmer sind mit ziemlicher Sicherheit von der Verjährung ausgeschlossen.

Mehr erfahren > Kontakt [email protected].

Tags: Bildung, Haftung, Haftungsansprüche