Ausrutsch- und Sturzunfälle im Supermarkt: Ansprüche bei Personenschäden

30. März 2023

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In einigen australischen Bundesstaaten ist eine zunehmende Zahl von Anzeigen für Personenschäden infolge von Ausrutsch- und Sturzunfällen in Supermärkten aufgetaucht.

Ein kürzlich ergangenes Urteil des ACT-Berufungsgerichts könnte diese Entwicklung erklären.

Ein Blick zurück

Im Jahr 2022 entschied der Oberste Gerichtshof des ACT in der Sache Buljat gegen Coles Supermarkets Australia Pty Ltd [2022] gegen eine Kundin, die sich nach einem Ausrutscher in einem Supermarkt Verletzungen zugezogen hatte. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin war im Jahr 2017 auf einer losen Weintraube ausgerutscht, als sie durch die Fleischabteilung ging. Infolgedessen stürzte sie und verletzte sich am Bein. Das Verfahren unterlag dem Civil Law (Wrongs) Act 2002 des ACT .

Zwar gab es in dieser Angelegenheit mehrere Vorwürfe der Fahrlässigkeit, doch die entscheidende Frage war, ob der Versicherte zum Zeitpunkt des Vorfalls ein angemessenes Reinigungs-/Inspektionssystem eingeführt hatte. Dies ist eine der wichtigsten Fragen, die wir bei dieser Art von Untersuchungen prüfen.

In diesem Fall ergab die Untersuchung des Vorfalls, dass während der Geschäftszeiten ein "Clean as You Go"-System in Kraft war. Das Personal des Supermarkts war angewiesen und geschult worden, auf Gefahren und Verschmutzungen zu achten und sie zu beseitigen, sobald sie sie bemerkten.

In einem früheren Fall, Woolworths Ltd. gegen McQuillan [2017], befand das Berufungsgericht, dass das Personal angemessene Sorgfalt walten ließ, indem es einen "angemessenen" Ausguck hielt, was nicht bedeutet, dass es einen "perfekten" Ausguck halten musste.

Der ACT Supreme Court entschied, dass, obwohl es keine Beweise dafür gab, dass der Boden während eines Zeitraums von 6,5 Stunden gereinigt worden war, die Tatsache, dass die Angestellten angewiesen worden waren, aufzupassen und nach und nach zu reinigen, ausreichte, um die Klage abzuwehren. Es wurde auch festgestellt, dass das "Clean as You Go"-System anstelle eines dokumentierten Inspektionssystems angemessen war.

Das Ergebnis

Im vergangenen Jahr wurde gegen die Entscheidung in der Sache Buljat gegen Coles Supermarkets Australia Pty Ltd [2022], die auf den Vorfall mit dem Obst im Supermarkt folgte, Berufung eingelegt, und im Dezember 2022 hob das ACT-Berufungsgericht die vorherige Entscheidung auf. Es vertrat die Auffassung, dass eine vernünftige Person in der Position des Beklagten mehr hätte tun müssen, um Rutschgefahren zu vermeiden.

Sie stellte fest, dass der Supermarkt über ein System hätte verfügen müssen, das das Personal ausdrücklich dazu verpflichtet, Gefahren zu inspizieren, zu erkennen und zu beseitigen, und dass ein Nachweis über ein solches System hätte geführt werden müssen. Eine weitere wichtige Erkenntnis aus dem Fall war, dass festgelegt werden muss, wie oft Inspektionen durchgeführt werden. Während die Gerichte in früheren Entscheidungen feststellten, dass die Läden die Bereiche in Abständen von mindestens 20 Minuten überwachen und reinigen müssen, wurden nach der Berufung in diesem Fall stündliche Inspektionen als angemessen erachtet.

Die wichtigsten Erkenntnisse für Schadenregulierer

Bei der Untersuchung ähnlicher Fälle fordert unser Team in der Regel Unterlagen als Beweis dafür an, dass ein System vorhanden war. Wenn es keine Unterlagen gibt, können wir eine Aussage von Mitarbeitern einholen, die am Tag des Vorfalls gearbeitet haben. Dieser Nachweis hilft zu überprüfen, ob der Versicherte regelmäßige Inspektionen und Reinigungsmaßnahmen durchgeführt hat oder nicht. Es ist nicht nur wichtig festzustellen, ob es ein System für Inspektionen und Routinereinigungen gibt, sondern auch, in welchen Abständen diese stattfinden. Bei der Regulierung eines Schadens ist es vielleicht noch wichtiger zu wissen, wann der betreffende Bereich vor dem Eintritt des Ereignisses zuletzt inspiziert wurde. Es ist unbedingt erforderlich, alle Unterlagen, einschließlich der Downloads von App-Protokollen, über die Systeme zu erhalten, die die Versicherten als Beweis für die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht eingerichtet haben.

Bei Sedgwick haben wir ein Team, das sich auf die Untersuchung von Personenschäden spezialisiert hat. Um zu erfahren, wie unsere Spezialisten Ihre Organisation unterstützen können, senden Sie eine E-Mail an [email protected] oder [email protected].

Mehr erfahren > Lesen Sie den Haftungsflyer.