Das Wichtigste über die Berufshaftpflicht

Oktober 12, 2022

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Von Neil Wright, Leiter der Abteilung Haftung, Australien

Die Berufshaftpflichtversicherung - auch bekannt als Berufshaftpflicht oder Fehler und Auslassungen (E&O) - ist eine Form der Haftpflichtversicherung für Fachleute, die Kunden professionell beraten oder Dienstleistungen erbringen. In Australien ist dieser Versicherungsschutz für bestimmte Berufe obligatorisch.

Berufshaftpflicht vs. allgemeine Haftung

Berufshaftpflichtansprüche stellen eine ganz andere Herausforderung dar als typische allgemeine Haftpflichtpolicen. Allgemeine Haftpflichtpolicen werden abgeschlossen, um den Versicherungsnehmer für seine Haftung aus unerlaubter Handlung gegenüber der Allgemeinheit zu entschädigen. Ein Blick in die Versicherungsklausel solcher Policen zeigt deutlich, dass der Versicherungsnehmer "gesetzlich verpflichtet" ist, "Schadenersatz" für Sach- oder Personenschäden zu leisten (oder eine ähnliche Formulierung).

Um aus unerlaubter Handlung haftbar zu sein, muss der Beklagte dem Kläger eine Sorgfaltspflicht schulden, diese Sorgfaltspflicht in erheblicher Weise verletzt haben und als Folge dieser Verletzung muss ein Körper- oder Sachschaden unmittelbar entstanden sein.

In einer allgemeinen Haftpflichtversicherung sind in der Regel alle Ansprüche ausgeschlossen, die sich aus einer Verletzung der Berufspflichten oder aus einer gegen Entgelt erteilten Beratung ergeben. Der Grund dafür ist, dass sich die Haftung bei Ansprüchen aus Berufshaftpflicht in der Regel aus der Verletzung einer Vertragsklausel ergibt - was zu einem reinen finanziellen oder wirtschaftlichen Verlust führt, der in der Regel nicht aus Körperverletzungen oder Sachschäden resultiert. Reiner finanzieller oder wirtschaftlicher Schaden ist vertraglich erstattungsfähig, nicht aber im Rahmen einer unerlaubten Handlung. Daher muss die Police anders funktionieren, um die engere Beziehung zwischen den Parteien widerzuspiegeln.

Politische Unterscheidungen

Der Wortlaut der Versicherungsklausel von Berufshaftpflichtversicherungen unterscheidet sich deutlich von dem in allgemeinen Haftpflichtversicherungen. In Berufshaftpflichtpolicen heißt es in der Regel: "Haftung aufgrund von Handlungen, Fehlern oder Unterlassungen, die sich aus der Geschäftstätigkeit des Versicherten ergeben und zu finanziellen Verlusten führen". Personen- oder Sachschäden sind nicht erforderlich.

Es gibt noch weitere wesentliche Unterschiede in der Art und Weise, wie die Policen geschrieben sind, z. B. wann die Police greift oder wann ein Schaden gemeldet werden sollte. Allgemeine Haftpflichtversicherungen werden auf der Grundlage von Ereignissen abgeschlossen; die Versicherung wird ausgelöst, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt, z. B. wenn jemand verletzt wird oder wenn Eigentum beschädigt wird. Die Versicherung, die reagiert, ist diejenige, die in Kraft ist, wenn der Schaden oder die Verletzung eintritt.

Anders verhält es sich bei Claims-made-Policen. Schadenfälle sollten gemeldet werden, wenn der Versicherungsnehmer Kenntnis von Umständen erlangt, die einen Anspruch begründen könnten, unabhängig davon, ob der Kläger einen Anspruch geltend gemacht hat. Dies liegt daran, dass zwischen der Erteilung eines fahrlässigen Rates oder der Erbringung von Dienstleistungen und dem Eintritt der Folgen dieser Handlung, dieses Fehlers oder dieser Unterlassung häufig eine Latenzzeit besteht.

Nehmen wir zum Beispiel einen Finanzplaner. Wenn er zu einem Anlageprodukt berät, das weit über die Risikobereitschaft des Kunden hinausgeht, und sich die Anlage anschließend nicht bewährt, verliert der Kunde Geld. Die Folgen einer solchen Handlung, eines Fehlers oder einer Unterlassung können sich erst nach vielen Jahren bemerkbar machen - selbst wenn der Finanzplaner in der Zwischenzeit weiß, dass er eine falsche Beratung durchgeführt hat. Der Finanzplaner ist verpflichtet, die Versicherer zu benachrichtigen, sobald er feststellt, dass er unsachgemäß beraten hat, und nicht erst, wenn sein Kunde später eine Beschwerde oder einen Anspruch geltend macht.

Tatsächliches und konstruktives Wissen

In der Praxis tritt die Kenntnis von Umständen, die einen Anspruch begründen können, in der Regel auf mehrere Arten auf:

  • Tatsächliche Kenntnis: Wenn ein Anspruch dem Versicherungsnehmer gegenüber geltend gemacht wird, z. B. durch Erhalt eines Mahnschreibens, eines Schriftstücks oder einer Vorladung.
  • Konstruktive Kenntnis: Wenn kein Anspruch geltend gemacht wurde, der Versicherungsnehmer aber Kenntnis von Umständen haben müsste, die einen Anspruch begründen könnten.

Hat der Versicherungsnehmer tatsächliche oder faktische Kenntnis von Umständen, die zu einem Schadensfall führen können, und meldet er dies nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit, so kann er wegen Nichtanzeige oder falscher Angaben keinen Versicherungsschutz erhalten.

Spezialisierte Fachleute, spezifische Abdeckung

Berufshaftpflichtpolicen werden in der Regel zur Absicherung von Fachleuten abgeschlossen, die gegen ein Honorar Ratschläge erteilen, wie z. B. Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Ärzte, Buchhalter und Finanzplaner. Aufgrund des professionellen Charakters der erteilten Ratschläge und der Wahrscheinlichkeit, dass sich eine ganz bestimmte Personengruppe auf diese Ratschläge verlässt, müssen wesentlich mehr versicherungstechnische Überlegungen angestellt werden, bevor eine Deckung angeboten wird. Dazu gehören:

  • Die Qualifikation der Person, die den Rat erteilt.
  • Die Erfahrung der Person, die den Rat erteilt.
  • Etwaige frühere Ansprüche der Person, die den Rat erteilt.

In besonderen Fällen, in denen eine professionelle Beratung erfolgt, ist eine allgemeine Haftpflichtversicherung nicht ausreichend. Die Berufshaftpflichtversicherung bietet eine spezifischere Deckung für die Arten von Geschäftstätigkeiten, die von diesen Versicherungsnehmern ausgeübt werden. Über den finanziellen Schutz hinaus gibt diese Versicherung den Berufsangehörigen zusätzliche Sicherheit, so dass sie sich weniger auf mögliche Schadensfälle als vielmehr auf ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können.

Die Berufshaftpflicht-Experten von Sedgwick haben einen versicherungstechnischen, juristischen und klinischen Hintergrund und sind daher bestens geeignet, diese Art von Ansprüchen in Australien zu verwalten. Das Wissen und die Erfahrung unseres Teams helfen unseren Kunden, Kosten zu reduzieren, Ressourcen zu maximieren und finanziell solide Berufshaftpflichtprogramme zu entwickeln. Weitere Informationen über unser Haftpflichtangebot in Australien finden Sie hier oder Neil Wright kontaktieren.

Dieser Blog ist Teil einer Serie, in der unsere Australien-Experten ihr Wissen und ihre Erfahrung zum Nutzen aller in der Branche teilen. Die neuesten Erkenntnisse unseres Australien-Teams finden Sie hier.