Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Service- und Reparaturleistungen in Neuseeland

Juni 23, 2022

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Von Tai Batchelor, Leiter der Abteilung Haftung, Neuseeland

Wie wichtig sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Schadenregulierer, die Service- und Reparaturschäden bearbeiten, wenn sie sich bei einem Versicherten erkundigen?

In Neuseeland kommen Schadenregulierer, die sich mit Service- und Reparaturhaftungsansprüchen befassen, in der Regel aus dem Bereich Mechanik oder Kraftfahrzeugbewertung/Schadenregulierung. Während mechanische Kenntnisse und ein Verständnis für die Ursache bei der Untersuchung eines bestimmten Service- und Reparaturschadens von entscheidender Bedeutung sind, ist es ebenso wichtig, dass die damit verbundenen vertraglichen Vereinbarungen ordnungsgemäß ermittelt und gemeldet werden. Für manche Schadenregulierer kann dies ein unbekanntes Terrain sein, und sie könnten daher dazu neigen, diesem Aspekt ihrer Ermittlungen weniger Aufmerksamkeit zu schenken. Dies könnte sich jedoch zum Nachteil des Kunden auswirken.

Zwar verlangen nicht viele unserer Kunden, dass wir uns in unseren Berichten zu Fragen der gesetzlichen Haftung und/oder der Reaktion auf die Police äußern, doch werden Service- und Reparaturschäden immer komplexer - oft sind mehrere Parteien an der Bewertung beteiligt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Schadenregulierer alle relevanten Vertragsinformationen zu den damals durchgeführten Arbeiten einholt. Die Einholung und Übermittlung aller relevanten Informationen in diesem Zusammenhang stellt sicher, dass unsere Kunden in die bestmögliche Position versetzt werden, um die Antwort der Versicherung und die potenzielle rechtliche Haftung zu berücksichtigen.

Beispiele aus der Praxis

Kürzlich stellte der Haftpflichtmanager eines Kunden in Frage, ob die von einem Schadenregulierer gemeldeten Vertragsinformationen vollständig und korrekt waren. In seinem Bericht stellte der Schadenregulierer fest, dass "der Versicherte keine Geschäftsbedingungen hatte, die auf den vorliegenden Fall zutrafen". Es stellte sich jedoch heraus, dass der Versicherte sehr wohl über schriftliche Geschäftsbedingungen verfügte, die auf den Fall zutrafen. In diesem Fall hatte der Schadensregulierer einfach die falsche Person (den versicherten Angestellten) gefragt und das, was ihm gesagt worden war, für bare Münze genommen. Die gegebene Antwort hätte das Ergebnis des Schadensfalls drastisch beeinflussen können.

In diesem konkreten Beispiel hatte der Holzfäller-LKW eines Drittklägers nach einem Versäumnis des Mitarbeiters des Versicherten einen irreparablen Motorschaden erlitten. Die geschätzten Reparaturkosten beliefen sich auf über 60.000 $, und es wurde eine Klage wegen Nutzungsausfall des Lkw eingereicht. Aufgrund einer unterzeichneten Erklärung im Kreditantrag des Klägers bei dem Versicherer und der damit verbundenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen der Kläger zugestimmt hatte, gingen die Versicherer davon aus, dass der Versicherer seine vertragliche und deliktische (fahrlässige) Haftung gegenüber dem Kunden des Klägers für etwaige Verluste oder Schäden beschränkt hatte. Dies bezieht sich auf die Kosten der erbrachten Dienstleistungen, und der Versicherte hat seine Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen.

Gelernte Lektionen

Die Kunden sind darauf angewiesen, dass Schadensregulierer relevante Informationen erhalten, die sie in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen über die Reaktion auf die Police und die gesetzliche Haftung zu treffen. Wenn Sie Vertragsinformationen von Versicherten anfordern, ist es wichtig, dass Sie Ihre Anfrage an die richtige Person richten. Andernfalls können Sie, wie im obigen Beispiel zu sehen, falsche oder möglicherweise verzerrte Informationen erhalten.

Zu den Vertragsinformationen, die im Rahmen der Anfrage zur Service- und Reparaturhaftung eingeholt werden könnten, gehören:

  • Ein Überblick über die Vertragsmatrix: die Namen der beteiligten Parteien/Einrichtungen, wer was für wen zu welchen Bedingungen getan hat, was vereinbart wurde und der gezahlte Preis.
  • Angebote: In diesen Angeboten werden in der Regel die vereinbarten Arbeiten und die Namen der Vertragsparteien definiert, und es kann auf die geltenden AGB und Spezifikationen/Normen verwiesen werden.
  • Arbeitsaufträge: Diese können auch die vereinbarten Arbeiten, Spezifikationen/Normen definieren, Termine und Namen der Parteien bestätigen und auch auf die geltenden AGB verweisen.
  • Rechnungen (für Originalarbeiten): Diese bestätigen die angeblich ausgeführten (und in Rechnung gestellten) Arbeiten, den gezahlten Preis und die Parteien und können auf die geltenden AGB verweisen.
  • Kreditanträge: Durch die Unterzeichnung eines Kreditantrags beim Versicherten kann der Antragsteller (Kunde) zustimmen, dass die AGB des Versicherten für alle vom Versicherten gelieferten Waren und Dienstleistungen gelten. Dies kann als starker Beweis dafür dienen, dass der Kunde zugestimmt hat und dass er die AGB gelesen, zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt hat, bevor die betreffenden Arbeiten abgeschlossen wurden.
  • AGB: Die AGB können die Haftung des Versicherten auf den Preis der erbrachten Dienstleistungen/Waren beschränken und/oder die Haftung des Versicherten aus unerlaubter Handlung, aus Vertrag und für Folgeschäden gänzlich ausschließen.

Die Einholung der oben genannten Informationen und die entsprechende Berichterstattung können einem Kunden dabei helfen, die vertragliche/gesetzliche Haftung des Versicherten (und möglicherweise anderer Personen zu Regresszwecken) und die entsprechenden Versicherungspflichten zu ermitteln. Diese Informationen in Verbindung mit detaillierten Hintergrundinformationen über die Verbindung der Parteien und die Art und Weise, wie der Vertrag zustande gekommen ist, können einem Kunden auch bei der Entscheidung helfen, ob die vom Gutachter gemeldeten AGB durchsetzbar sind. Glücklicherweise konnte der Schadensregulierer in unserem Beispiel eines Holzfällerfahrzeugs die AGB des Versicherten (und eine Kopie des entsprechenden unterzeichneten Kreditantrags) nachträglich beschaffen. Nach sorgfältiger Prüfung dieser Dokumente und der vom Schadensregulierer übermittelten Hintergrundinformationen unterbreitete der Kunde dem Geschädigten ein Angebot, das den Umfang der gesetzlichen Haftung seines Versicherten gemäß den geltenden AGB widerspiegelte - ein Angebot, das deutlich unter den geforderten 60.000 $ (zuzüglich Nutzungsausfall) lag.

Als allgemeine Faustregel gilt, dass Sie sich bei der Untersuchung von Service- und Reparaturansprüchen, insbesondere im B2B-Bereich (Business-to-Business), wenn es sich um ein gewerblich genutztes Fahrzeug handelt, die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die dazugehörigen Vertragsunterlagen besorgen und Ihre Anfrage an die richtige Person richten sollten, wenn Sie diese anfordern.

Mit einer der größten Gruppen von Haftpflichtschadenregulierern in Neuseeland ist Sedgwick bereit, Unternehmen zu unterstützen und die Herausforderungen zu lösen, mit denen sie tagtäglich konfrontiert sind. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Website oder lesen Sie die Broschüre.

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